Laut Bericht durch die TIPS (20. Woche 2018) verzögert sich das UVP-Verfahren für die geplante Citronensäurefabrik der Firma Jungbunzlauer. Laut Herrn Paul Sekyra vom zuständigen Amt der NÖ Landesregierung seien noch nicht alle Unterlagen in der Abteilung für Umwelt- und Energierecht eingelangt und von der Firma Jungbunzlauer werde das vereinfachte Verfahren angestrebt.
Was bedeutet das vereinfachte UVP-Verfahren u.a. (Quelle: www.usp.gv.at)?
- Im Gegensatz zum UVP-Verfahren haben Bürgerinitiativen im vereinfachten Verfahren keine Parteistellung, sondern eine Beteiligtenstellung mit Akteneinsicht
- Eine Nachkontrolle, wie sie bei einem UVP-Verfahren nach drei bis fünf Jahren vorgesehen ist, ist außerdem nicht durchzuführen.
Dies bestätigte auch Herr Sekyra in einem Telefonat mit einem besorgten Bürger.
Der Verein der Ritter der Au hofft für die Natur und die Menschen in dieser Region, dass ein UVP-Verfahren durchgeführt werden muss und nicht ein vereinfachtes Verfahren eingeleitet wird. Alles soll genau betrachtet, durchleuchtet, geprüft und dargestellt werden.
Für ein Werk in diesem Ausmaß, mit mehreren geplanten Ausbaustufen, einer wahrscheinlichen Schiffanlegestelle und einer ebenfalls wahrscheinlichen Bahnanbindung, ist unserer Meinung nach ein UVP-Verfahren eigentlich ein Muss.