Antrag auf vereinfachtes UVP Verfahren

Die Firma Jungbunzlauer hat einen Antrag auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt.

 

Mit Bescheid vom 6. Juni wurde ein vereinfachtes Verfahren bewilligt (Link Anm. 23.8.18: Link nicht mehr erreichbar).

Dieser Bescheid wurde von unserem Rechtanwalt beeinsprucht.

 

Die wichtigsten FAKTEN der 1. Ausbaustufe aus dem
Bescheid des Landes NÖ vom 6. Juni 2018 zum
vereinfachten UVP-Verfahren für die Errichtung einer
Zitronensäureproduktionsanlage der Jungbunzlauer Austria
AG (sh. Bescheid Seiten 2 und 3):

  • die Errichtung und der Betrieb einer Zitronensäureproduktionsanlage
    mit einer Gesamtproduktion von 50.000 t/a
    Zitronensäuremonohydrat bei 8.400 Betriebsstunden
  • die Errichtung und Betrieb von zwei mit Erdgas betriebenen
    Sattdampfkesselanlagen mit je ca. 24 MW Brennstoffwärmeleistung
    (Innendurchmesser der Leitung 105,3 mm, Gasleitungslänge ca. 2,8 km)
  • Errichtung und Betrieb einer Prozesskühlung durch eine
    Wasserentnahme aus der Donau (Seite 5, 2.1.6: in der ersten
    Ausbauphase 1,5 m³/s – wird wieder vollständig in Donau rückgeführt)
  • Errichtung und Betrieb einer Grundwasserentnahme aus Brunnen von
    max. 70 l/s (jährliche Grundwasserentnahme von etwa
    2.117.000 m³ ( das sind 2 Milliarden 117 Millionen Liter pro Jahr)
    Seite 6, 2.1.8: das entnommene Brunnenwasser wird nach dessen
    entsprechender Behandlung in Donau geleitet.
    Anmerkung: dieses ehemalige Grundwasser wird in den Stauraum der Donau eingeleitet…
  • Errichtung und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage mit einer
    Abbauleistung von rund 30 t COD pro Tag oder rund 500.000
    Einwohnerwerten nach erfolgter Reinigung (Seite 6, 2.1.7:
    gereinigte Spülwässer werden nach den derzeit gültigen
    Richtlinien in Donau rückgeleitet)