Erneute Möglichkeit zur Stellungnahme

Aufgrund von unbekannten Problemen liegt der Flächenwidmungsplan erneut auf beiden Gemeinden zur Einsicht auf. Sie haben bis 21.1.2019 erneut das Recht, schriftlich zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Stellung zu beziehen.

Details: