Höchstgerichtliche Zuständigkeit liegt nun beim VwGH

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!

Der VfGH (Verfassungsgerichtshof) hat unsere Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zur Entscheidung abgetreten. Wir mussten innerhalb von 6 Wochen eine außerordentliche Revision beim VwGH einreichen, welche zeitgerecht durch unsere freundliche Rechtsvertretung, die List Rechtsanwalts GmbH – in Zusammenarbeit mit unserem Vereinsvorstand – erfolgt ist.

Unsere Revision umfasst knapp 90 Seiten ohne Beilagen. Der VwGH muss nun den Sachverhalt prüfen. Ziel ist, eine mündliche Verhandlung beim BVwG (Bundesverwaltungsgericht) zu erreichen. Das BVwG hatte uns diese nicht gewährt und ausschließlich anhand der Unterlagen entschieden.

Über die Entscheidung des VvGH werden wir Sie selbstverständlich wieder in Kenntnis setzen. Wir (die Bürgerinitiative und unser Rechtsbeistand) sehen dieser positiv entgegen.

 

Was tut sich am Aufeld? Seit Mitte April 2022 konnten von Mitgliedern des Vereins der Bürgerinitiative Ritter der Au bzw. betroffenen Bürger:innen keine nennenswerten Bautätigkeiten oder Änderungen wahrgenommen werden.

 

Als Vereinsvorstand arbeiten wir selbstverständlich ehrenamtlich für dieses wichtige Anliegen. Wir freuen uns aber auch weiterhin über Ihre Unterstützung, um sowohl die wieder angefallenden Gutachten unserer Sachverständigen als auch unseren Rechtsbeistand finanzieren zu können.

Verein Bürgerinitiative Ritter der Au, IBAN AT54 5300 0030 5401 1376

Beim Verwendungszweck bitte SPENDE anführen und, wer will, seinen Namen.

 

Danke, dass Sie uns die Treue halten, an unser Projekt glauben und unserer Arbeit vertrauen!

 

Karin Selhofer

Obfrau Bürgerinitiative Ritter der Au