Vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wurde über unsere außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des BVwG ein Vorverfahren eingeleitet

AKTUELLES (Stand 22.09.2022):

Vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wurde über unsere außerordentliche
Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ein
Vorverfahren eingeleitet.

Das bedeutet lt. unserer freundlichen Rechtsvertretung, der List
Rechtsanwalts GmbH, dass sich das Höchstgericht inhaltlich mit all unseren
Themen auseinandersetzen wird.

Der Verwaltungsgerichtshof kann nur solche Revisionen behandeln, bei denen
die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage von "grundsätzlicher
Bedeutung" abhängt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes von der Rechtsprechung des
Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder
die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht
einheitlich beantwortet wird.

Sie sehen, unsere Arbeit fruchtet und unsere Hartnäckigkeit zahlt sich
aus. Ein erster Erfolg...

In diesem Sinne, glauben Sie weiterhin an uns - gemeinsam sind wir stark!