offener Brief; Widerspruch zwischen Klimaklage und Vertretung der Jungbunzlauer Austria AG

Sehr geehrte Rechtsanwälte Krömer,


als Sprecherin der Bürgerinitiative Ritter der Au, der nachhaltiger Umweltschutz und der
Schutz der Umwelt für spätere Generationen das Wichtigste auf Erden ist, richten wir diesen
offenen Brief an Sie.


Vorerst gratulieren wir Frau Mag. Michaela Krömer für die Einbringung der Klimaklage!

 

Bekanntermaßen haben Sie sich als Rechtsanwaltskanzlei massiv dafür eingesetzt, dass die Anlage der Jungbunzlauer Austria AG am Standort Bergern eine Genehmigung erlangt hat.


Es ist wohl allgemein bekannt, dass die Errichtung eines solchen Werkes eine massive Beeinträchtigung der Umwelt für folgende Generationen bedeutet.


Wir weisen darauf hin, dass es bei einem solchen Werk zu massiven CO2 Emissionen kommt.


Dahingehend ist auch auf die Ausführungen des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, Ing. Alfred Schedl, im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verweisen.


So kam dieser in seinen Ausführungen auf einen CO2 Jahreswert von insgesamt 82.000 t.


So gesehen könnten Sie gleich eine zweite Klimaklage gegen das Werk der Jungbunzlauer Austria AG einbringen, das wäre nur konkludent und schlüssig.


Man kann nicht zum einen eine Klimaklage wegen „Zahnlosigkeit des österreichischen Klimaschutzgesetzes“ für die junge Generation einbringen und gleichzeitig ein Werk rechtsanwaltlich durchsetzen, das zur massiven Beeinträchtigung der Umwelt beiträgt.

 

Mit freundlichen Grüßen


Verein Bürgerinitiative Ritter der Au
Obfrau Karin Selhofer