VwGH hebt rechtswidrig erteilte UVP-Genehmigung der Jungbunzlauer Austria AG auf! Baustopp!

Seit gestern (18.7.2023) ist es offiziell – Wir haben vor dem VwGH (Höchstgericht) gewonnen!

Was bedeutet das?
Fast zurück an den Start für die Jungbunzlauer Austria AG und einen sofortigen Baustopp!

Der VwGH hat dem BVwG "Rechtswidrigkeit" und "Verkennung der Rechtlage" attestiert – Dr. List nennt dies ein vernichtendes Urteil.

Das Verfahren wird nunmehr vor dem BVwG fortgesetzt und es müssen die Ermittlungstätigkeiten in den essentiellen Fachbereichen, vor allem in Bezug auf die relevanten Schutzgüter iSd UVP-G 2000 wie Klima, Luft, Lärm, Schall, Wasser, Geruch Naturschutz, Landschaft, etc einem rechtstaatlichen Verfahren zugeführt werden. Jede Bautätigkeit in Bezug auf die Zitronensäureproduktionsanlage ist daher ab heute (19.7.2023), hoffentlich für immer, verboten.

Dies ist ein riesiger Meilenstein in unserem Tun. Jetzt heißt es weiterarbeiten und auf den Termin der mündlichen Verhandlung vor dem BVwG warten, der uns ja verwehrt blieb.

Es gibt noch Gerechtigkeit und Hartnäckigkeit zahlt sich aus.

Danke, dass Sie/ihr immer an uns geglaubt und uns unterstützt habt. So können wir die nächsten Etappen mit neuem Mut angehen!

 

Wens interessiert, Hier die schriftliche Erkentnis des VwGH (14 Seiten).

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Erkentnis VwGH
Erkenntnis_VwGH_6.7.2023.pdf
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